Krankmeldung
Erkrankung während des Unterrichts
Erkrankt eine Schülerin oder ein Schüler während des Unterrichts, so versucht das Sekretariat, einen Erziehungsberechtigten zu erreichen. Mit ihm wird vereinbart, was weiter geschehen soll. Eine Unterrichtsbefreiung wird ausgefüllt und wird z. B. von den Eltern, die ihren Sohn / ihre Tochter abholen, unterzeichnet.
Krankmeldung
Im Falle einer Erkrankung muss die Schule unverzüglich informiert werden. Dies geschieht am besten telefonisch oder per Fax. Das Sekretariat ist früh ab 07:00 Uhr unter der Nummer 0921-251950 erreichbar (Fax: 0921-251953). Im Falle einer telefonischen Krankmeldung muss die schriftliche Entschuldigung spätestens am dritten Tag bei der Schule vorliegen, sonst müssen wir das Fernbleiben als unentschuldigt ansehen. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei Unterrichtstagen muss nach der Rückkehr noch eine Mitteilung über die Dauer des Fernbleibens vorgelegt werden; fehlt die Schülerin oder der Schüler mehr als zehn Unterrichtstage, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Eine unverzügliche Benachrichtigung ist insbesondere an Tagen wichtig, an denen sich Schüler/innen einer angekündigten Leistungsmessung (z.B. Schulaufgabe, Kurzarbeit, Referat, Nachprüfung) unterziehen müssen. Liegt in diesen Fällen keine ausreichende Entschuldigung vor, so muss die Note 6 erteilt werden.
Ferienzeiten
| Ferien | letzter Schultag | erster Schultag |
|---|---|---|
| Herbstferien 2011 | Freitag, 28.10.2011 | Montag, 07.11.2011 |
| Weihnachtsferien 2011/2012 |
Freitag, 23.12.2011 | Montag, 09.01.2012 |
| Faschingsferien 2012 | Freitag, 17.02.2012 | Montag, 27.02.2012 |
| Osterferien 2012 | Freitag, 30.03.2012 | Montag, 16.04.2012 |
| Pfingstferien 2012 | Freitag, 25.05.2012 | Montag, 11.06.2012 |
| Sommerferien 2012 | Mittwoch, 01.08.2012 | Donnerstag, 13.09.2012 |
| Herbstferien 2012 | Freitag, 26.10.2012 | Montag, 05.11.2012 |
| Weihnachtsferien 2012/2013 | Freitag, 21.12.2012 | Montag, 07.01.2013 |
Unterrichtszeiten
Der Unterricht der ersten Stunde beginnt pünktlich um 07:45 Uhr, der Vormittagsunterricht endet um 12:40 Uhr nach sechs Schulstunden. Im Aufenthaltsbereich beginnt die Aufsichtspflicht um 07:10 Uhr. Vor 07:30 Uhr dürfen die Schüler nicht zu den Unterrichtsräumen. Die Stundeneinteilung sieht folgendermaßen aus:
1. Stunde 07:45 Uhr bis 08:30 Uhr
2. Stunde 08:30 Uhr bis 09:15 Uhr
Große Pause
3. Stunde 09:35 Uhr bis 10:20 Uhr
4. Stunde 10:20 Uhr bis 11:05 Uhr
Kleine Pause
5. Stunde 11:10 Uhr bis 11:55 Uhr
6. Stunde 11:55 Uhr bis 12:40 Uhr
Mittagspause
7. Stunde 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr
8. Stunde 14:00 Uhr bis 14:45 Uhr
9. Stunde 14:45 Uhr bis 15:30 Uhr
10. Stunde 15:30 Uhr bis 16:15 Uhr
Nachmittagsunterricht beinhaltet aufgrund der hohen Stundenzahlen auch Pflichtunterricht. Der Wahlunterricht findet in der Regel am Nachmittag in der 7. bis 10. Stunde statt. In der großen Pause und mittags können sich Hungrige und Durstige etwas zum Essen und Getränke kaufen. Die Pausen sollten auch zum Luftschnappen sowie zur Bewegung genutzt werden. Die Klassenzimmer und Gänge sind keine Aufenthaltsflächen während der Pause. Das Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichts und in den vormittäglichen Pausen ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht gestattet. In Ausnahmefällen ist die Erlaubnis des Direktorats nötig.